Sprechtage der Deutschen Rentenversicherung

Sprechtage der Deutschen Rentenversicherung 2026

Die Deutsche Rentenversicherung, Auskunfts- und Beratungsstelle Kaiserslautern, hält 2026 wieder ein Beratungsangebot in Form von monatlichen Sprechtagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nordpfälzer Land in Rockenhausen vor. Die Beratungen finden montags in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr statt.

Die nächsten Beratungstermine bei der VG Nordpfälzer Land für das Kalenderjahr 2026:

27.04.2026
22.06.2026
 27.07.2026
24.08.2026
28.09.2026
26.10.2026
23.11.2026

Die Versicherten haben die Gelegenheit, ihre Versicherungsunterlagen überprüfen und sich in allen Fragen der Rentenversicherung beraten zu lassen, individuell und neutral.

Dabei spielt es keine Rolle, welcher Rentenversicherungsträger das Konto führt.

Wegen des Datenschutzes werden Auskünfte nur unter Vorlage des Personalausweises erteilt. Für die Auskunftserteilung über die Daten Dritter - auch des Ehegatten - ist die Vorlage einer Vollmacht erforderlich.

Wir bitten alle Interessierten um vorherige Terminvereinbarung bei Frau Malena Theobald unter der Telefon-Nr. 06361/451-132 mit Angabe des Namens,
der Rentenversicherungsnummer und des Beratungswunsches.

Zu dem Beratungsgespräch bitten wir sämtliche Versicherungsunterlagen und den Sozialversicherungsausweis mitzubringen.


Weitere Beratungs-/Informationsmöglichkeiten und Online-Dienste finden Sie im Internetangebot der Deutschen Rentenversicherung unter:

www.deutsche-rentenversicherung.de

Die Online-Dienste (u.a. für Rentenantragstellung, Anforderung von Unterlagen, Terminvereinbarungen, Rentenbeginn- und Rentenhöhen-rechner, Hinzuverdienstrechner) können Sie auch direkt über den nachfolgenden Link aufrufen: www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/online-dienste

Informationen zum Thema Altersvorsorge finden Sie unter: www.ihre-vorsorge.de

Am 16. Juni 2025 wurden aktuelle Rentenanpassungen der Deutschen Rentenversicherung veröffentlicht. Im folgenden Link finden Sie das Rundschreiben, das am 1. Juli 2025 in Kraft getreten ist.