Vorläufigen Personalausweis beantragen
Leistungsbeschreibung
Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.
Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue reguläre Personalausweis ausgehändigt wird.
Voraussetzungen
Sie können einen vorläufigen Personalausweis unter folgenden Bedingungen beantragen:
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft
- Sie sind in Deutschland gemeldet
- Sie besitzen keinen gültigen Personalausweis
- Sie benötigen dringend ein gültiges Ausweisdokument.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
- falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reise- oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
- falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, gegebenenfalls Heiratsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Nordpfälzer LandGebühr: 10,00€
Vorkasse: Ja
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Vorläufiger Personalausweis
Welche Fristen muss ich beachten?
Geltungsdauer: 3 Monate
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt folgende Hinweise:
- Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
- Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht an den deutschen Auslandsvertretungen beantragen.
- Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt er Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen.
Kurztext
- wenn sofort ein Ausweisdokument gebraucht wird, kann ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden, zum Beispiel:
- bei Wartezeit auf den beantragten regulären Ausweis
- vorläufiger Personalausweis muss zurückgegeben werden, wenn der neue reguläre Personalausweis ausgehändigt wird
- antragstellende Personen erhalten vorläufigen Personalausweis in der Regel sofort ausgehändigt, wenn die Antragstellung bei der zuständigen Behörde erfolgte
- Gültigkeitsdauer: maximal 3 Monate
- zuständig: Bürgeramt am Hauptwohnsitz oder jedes andere Bürgeramt
- wenn sofort ein Ausweisdokument gebraucht wird, kann ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden, zum Beispiel:
Typisierung
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