Wasser aus dem Wasserhahn. Symbolfoto von Pixabay

Wassergebühren

für laufende Wasserlieferungen, einmalige Beträge, Pauschalen und Mietgebühren

Gebühren und Beiträge

Tarife Trinkwasserversorgung

Zur Deckung des Finanzbedarfes der laufenden Trinkwasserversorgung, sowie für die Errichtung und Erneuerung von Wasserversorgungsanlagen und Errichtung, Erhaltung und Erneuerung des Leitungsnetzes erheben die Verbandsgemeindewerke Gebühren und Beiträge.

Die geltenden Tarife unterteilen sich in zwei Abrechnungsbereiche, die den ehemaligen Gebieten der Verbandsgemeinden Alsenz-Obermoschel und Rockenhausen entsprechen:

Abrechnungsbereich Alsenz-Obermoschel

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Nordpfälzer Land hat die Abgabensätze für den Abrechnungsbereich Alsenz-Obermoschel auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes, sowie der aktuellen Entgeltsatzung Wasserversorgung festgesetzt, die in Verbindung mit dem Landesgesetz über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Alsenz-Obermoschel und Rockenhausen vom 12.02.2019 wie folgt gelten:

  • für einmalige Beiträge mit Beschluss vom 17.09.2020 und sofortiger Wirkung bis auf Weiteres
  • für laufende Entgelte mit Beschluss vom 22.02.2024 und Wirkung ab 01.01.2024 bis auf Weiteres


1. Laufende Entgelte

a) Grundpreis Wasserzähler                                                            

QN 3 = 2,5m³/h                                                                   12,50 €/mtl. netto zzgl. MwSt.

QN 3 = 4,0m³/h                                                                   16,50 €/mtl. netto zzgl. MwSt.                         

QN 3 = 10,0m³/h                                                                 17,50 €/mtl. netto zzgl. MwSt.

QN 3 = 16m³/h                                                                    18,50 €/mtl. netto zzgl. MwSt. 

Sondervertrag Wohnanlagen Grundpreis                      1.510,00 € / p.a. netto zzgl. MwSt.


b) Benutzungsgebühr pro m³ Frischwasserbezug:        2,21 € netto zzgl. MwSt.

 

2. Einmalige Beiträge für die erstmalige Herstellung

a) Anteil für Straßenleitungen (einschließlich Hausanschlüsse) im öffentlichen Bereich bis zur privaten Grundstücksgrenze

Bei der erstmaligen Herstellung werden die tatsächlich entstandenen Investitionsaufwendungen auf die an das hergestellte Leitungsnetz angeschlossenen und anschließbaren Grundstücke umgelegt.

 b) Anteil für die Errichtung von Anlagen Dritter, insbesondere von Verbänden - Beitrag für den Anschluss an die Wasserversorgung des Zweckverbandes Wasserversorgung „Westpfalz"

pro m² beitragspflichtige Grundstücksfläche

 


0,97 € netto zzgl. MwSt.

3. Einmalige Beiträge für die Erneuerung

Anteil für Straßenleitungen (einschließlich Hausanschlüsse) im öffentlichen Bereich bis zur privaten Grundstücksgrenze

pro m² beitragspflichtige Grundstücksfläche

 

 

2,78€ netto zzgl. MwSt.

4. Pauschalen für Bauwasser (Nutzungsmöglichkeit von Baubeginn bis Bezugsfertigkeit)

Mietpreis pro Bauwasserzähler

pro angefangenem Kalendermonat

5,00€
Wassergebühr pro Kubikmeter Frischwasserbezug 2,21€ netto zzgl. MwSt.

Darüber hinaus bieten wir Ihnen die Möglichkeit des Wasserbezugs über mobile Standrohre, die Sie bei uns mieten können:

Mietpreis pro Standrohr pro Kalendertag

(Mindestens jedoch 20,00 € pro Vermietung)

 

3,00€ netto zzgl. MwSt.

Wassergebühr pro Kubikmeter Frischwasserbezug

2,21€ netto zzgl. MwSt..

Mietkaution

750,00€

Abrechnungsbereich Rockenhausen

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Rockenhausen hat die Abgabensätze für einmalige Beiträge mit Beschluss vom 21.12.2011 (mit Wirkung ab 01.01.2012 bis auf Weiteres) auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes, sowie der aktuellen Entgeltsatzung Wasserversorgung festgesetzt, die in Verbindung mit dem Landesgesetz über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Alsenz-Obermoschel und Rockenhausen vom 12.02.2019 für den Abrechnungsbereich Rockenhausen gelten.

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Nordpfälzer Land hat die Abgabensätze der laufenden Entgelte für den Abrechnungsbereich Rockenhausen mit Beschluss vom 09.02.2023 (mit Wirkung ab 01.01.2023 bis auf Weiteres) auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes, sowie der aktuellen Entgeltsatzung Wasserversorgung festgesetzt, die in Verbindung mit dem Landesgesetz über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Alsenz-Obermoschel und Rockenhausen vom 12.02.2019 gelten.

1.Laufende Entgelte

a) Benutzungsgebühr pro m³ Frischwasserbezug:              2,51 € netto zzgl. MwSt.

b) Wiederkehrender Beitrag Wasserversorgung

     pro m² beitragspflichtige Grundstückfläche                    0,08 € netto zzgl. MwSt.


2. Einmalige Beiträge für die erstmalige Herstellung

a) Anteil für Straßenleitungen (einschließlich Hausanschlüsse) im öffentlichen Bereich bis zur privaten Grundstücksgrenze

pro m² beitragspflichtige Grundstücksfläche

 

3,82 € netto zzgl. MwSt.

b) Anteil für Übrige Anlagen

- Anschluss an die Wasserversorgung des Zweckverbandes Wasserversorgung „Westpfalz "

pro m² beitragspflichtige Grundstücksfläche

 

 

1,03 € netto zzgl. MwSt.

3. Einmalige Beiträge für die Erneuerung

Anteil für Straßenleitungen (einschließlich Hausanschlüsse) im öffentlichen Bereich bis zur privaten Grundstücksgrenze

pro m² beitragspflichtige
Grundstücksfläche

 

3,99 € netto zzgl. MwSt.

4. Pauschalen für Bauwasser (Nutzungsmöglichkeit von Baubeginn bis Bezugsfertigkeit)

Mietpreis pro Bauwasserzähler

pro angefangenem Kalendermonat

 

5,00€

Wassergebühr pro Kubikmeter Frischwasserbezug

 2,51€ netto zzgl. MwSt.

Darüber hinaus bieten wir Ihnen die Möglichkeit des Wasserbezugs über mobile Standrohre, die Sie bei uns mieten können:

Mietpreis pro Standrohr pro Kalendertag

(Mindestens jedoch 20,00 € pro Vermietung)

 

3,00€ netto zzgl. MwSt.

Wassergebühr pro Kubikmeter Frischwasserbezug

2,51€ netto zzgl. MwSt.

Mietkaution

750,00€