Bekanntmachung: Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung zur EU-Weinbaukartei 2024


Meldepflichtig sind alle Winzer, die
- mehr als 1 Ar Rebfläche bewirtschaften.
- Flächen zur ausschließlichen Erzeugung von Edelreisern, Eigenverbrauchsflächen bzw. Flächen zu Versuchszwecken bewirtschaften.

Allen Weinbautreibenden, von denen bereits Rebflächendaten in der EU-Weinbaukartei geführt werden, wird im April ein Auszug mit den derzeitigen Daten der EU-Weinbaukartei zugestellt. Zu melden sind alle Rodungen und Pflanzungen, die seit dem 1. Juni 2023 vorgenommen wurden sowie alle Korrekturen, Bewirtschafterwechsel und Änderungen. Es muss grundsätzlich ein Antrag auf Genehmigung einer Pflanzung gestellt werden und die Genehmigung muss vor der Pflanzung vorliegen (Ausnahme: vereinfachtes Verfahren).

Das ausgefüllte Formular ist bis zum 31. Mai 2024 bei der zuständigen Stadt-, Gemeinde- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung oder direkt bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz abzugeben. Wir empfehlen die Online-Abgabe im Weininformationsportal (https://wip.lwk-rlp.de). Zahlreiche Betriebe nutzen bereits dieses unkomplizierte Angebot. Daher wird der Papierausdruck nur noch einfach versendet.

Die EU-Weinbaukartei dient außerdem als Grundlage für die Gesamt- hektarertragsregelung. Wegen der Rechtsfolgen bitten wir Sie, auf richtiges und vollständiges Ausfüllen der Meldungen sowie deren fristgerechte Abgabe zu achten.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der Landwirtschafts-kammer unter www.lwk-rlp.de.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Dienststelle der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.

Landwirtschaftskammer
Rheinland-Pfalz
55543 Bad Kreuznach