Berechtigungsscheine 2026


Anspruch haben alle Bürger*innen der Verbandsgemeinde Nordpfälzer Land, die Leistungen nach den Sozialbüchern SGB II (Bürgergeld - Jobcenter Donnersbergkreis) und SGB XII (Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt) sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

Bei Wegzug aus der Verbandsgemeinde Nordpfälzer Land oder Wegfall der Hilfebedürftigkeit entfällt der Anspruch. Sollten Sie weder Bürgergeld noch Sozialhilfe beziehen, jedoch nur über ein sehr geringes Einkommen verfügen, kann Ihr Anspruch gegen Vorlage der notwendigen Unterlagen geprüft werden.

Beantragen können Sie den Berechtigungsschein per Email an sozialamt@vg-nl.de oder persönlich. Bitte fügen Sie immer Ihren aktuellen Hilfebescheid bzw. bei Personen die nicht im Leistungsbezug sind, Ihren Einkommensnachweis und die Nachweise über die monatlichen Belastungen (Kosten der Unterkunft, Heizkosten etc.) bei.

Fragen hierzu beantworten wir Ihnen gerne unter 06361/451-420

Ihr Sozialamt der Verbandsgemeinde Nordpfälzer Land