Wer eine Immobilie vermieten, verkaufen oder verpachten möchte, muss in der Regel einen Energieausweis vorlegen. Dieser kann als Verbrauchs- oder Bedarfsausweis ausgestellt werden. Je nach Gebäudeart und Baujahr gelten dabei unterschiedliche Vorgaben.
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre und orientiert sich an den realen Heizkostenabrechnungen. Er ist günstiger und einfacher zu beschaffen, aber weniger objektiv, da das individuelle Heizverhalten der Bewohner:innen das Ergebnis stark beeinflusst.
Der Bedarfsausweis wird hingegen anhand technischer Gebäudedaten erstellt – etwa zur Dämmung, Heizung oder Fensterqualität – und liefert eine objektivere Einschätzung des Energiebedarfs. Er ist aufwändiger, aber aussagekräftiger, besonders bei Sanierungs- oder Kaufentscheidungen.
Ob ein Verbrauchs- oder Bedarfsausweis erforderlich ist, hängt vom Gebäude ab: Für Neubauten und unsanierte Altbauten bis Baujahr 1977 mit höchstens vier Wohneinheiten ist ein Bedarfsausweis vorgeschrieben. Auch bei fehlenden Verbrauchsdaten, etwa durch Leerstand, ist er Pflicht. In anderen Fällen – z.B. bei größeren oder sanierten Gebäuden – kann zwischen beiden Varianten gewählt werden. Alle Fragen rund um den Energieausweis und zur energetischen Sanierung erklären die Energieexpert:innen der Verbraucherzentrale an über 70 Standorten unabhängig im Rahmen der Beratungssprechstunde nach Terminvereinbarung.
Die Energieberaterin hat am Mittwoch, dem 20. August, von 12:15 – 16:45 Uhr Beratung in Kirchheimbolanden, Uhlandstraße 2 im Kreishaus, in der Nähe des Foyers.
Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Anmeldung unter Tel. 0800 60 75 600 (kostenfrei).