„Unser Ziel ist klar: Wir wollen die vorgeschlagenen Maßnahmen schrittweise umsetzen“, betont Bürgermeister Cullmann. Doch nicht alle Projekte sind förderfähig oder wirtschaftlich sinnvoll. Eine neue Software des Landes hilft nun, die Auswirkungen geplanter Maßnahmen in Echtzeit zu simulieren – ein wichtiger Schritt, um effiziente Lösungen zu finden. Gleichzeitig sind nicht nur die öffentliche Hand, sondern auch private Grundstückseigentümer gefordert, denn jeder Bürger ist zur Eigenvorsorge verpflichtet.
Bereits realisiert wurden unter anderem der Abriss von zwei Brücken und der Bau einer Furt oberhalb von Waldgrehweiler, die Erweiterung von Rückhalteräumen an der Moschel sowie die Sanierung eines Flutgrabens in Obermoschel. Aktuell in Planung sind unter anderem:
Gewässerrenaturierungen an Gerbach, Steuerbach und Moschelbach,
der Bau mehrerer Treibgutfänger in Rockenhausen, Katzenbach, Dielkirchen und Ruppertsecken,
naturnahe Rückhaltemaßnahmen in Marienthal sowie
die Aufweitung und Renaturierung des Moschelbachs zwischen Schiersfeld und Sitters.
Besonders fortgeschritten sind die Planungen für die Renaturierung des Gerbachs am Sportplatz in Gerbach und den Treibgutfänger am Moorbornergraben in Katzenbach. Hier wird noch in diesem Jahr mit der wasserrechtlichen Genehmigung gerechnet. In Marienthal laufen Vorplanungen für vier Maßnahmen.
Eine der größten Hürden bleibt die Verfügbarkeit geeigneter Flächen. „Trotz intensiver Bemühungen konnten wir für einige Projekte noch keine Einigung mit Grundstückseigentümern erzielen“, erklärt die VG. Größere Maßnahmen werden über Förderanträge finanziert, wobei naturnahe Lösungen höhere Zuschüsse als Technische Schutzmaßnahmen erhalten. Die Verbandsgemeinde übernimmt den Eigenanteil, während die Ortsgemeinden für die Unterhaltung der Anlagen verantwortlich sind. Klassische Regenrückhaltebecken werden nicht mehr gefördert, stattdessen werden von Landesseite naturnahe Rückhaltemaßnahmen, die in die Landschaft integriert werden, bevorzugt.
„Hochwasserschutz gelingt nur gemeinsam.“ Neben öffentlichen Akteuren wie dem Landkreis, dem Landesbetrieb Mobilität und der Forstverwaltung sind auch Landwirte, Unternehmen und Privatpersonen gefordert, Vorsorgemaßnahmen zu treffen. „Extremwetterereignisse betreffen uns alle – unabhängig von der Lage des Grundstücks.“


