Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    Im Donnersbergkeis sind grundsätzlich die Verbandsgemeindeverwaltungen zuständig für die Auszahlung der Grundsicherung und der Hilfe zum Lebensunterhalt. Bei Fragen hierzu kontaktieren Sie bitte die für Sie zuständige Verbandsgemeindeverwaltung.

    Sollten Sie darüber hinaus Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, ist die Kreisverwaltung Donnersbergkreis für die Grundsicherung und die Hilfe zum Lebensunterhalt zuständig (Hilfe aus einer Hand).

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

  • Was sollte ich noch wissen?

    Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.