Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist Teil der sozialen Mindestsicherungssysteme in Deutschland. Die Leistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme gewährleisten das menschenwürdige Existenzminimum.
- Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sichert den notwendigen Lebensunterhalt von Menschen in finanzieller Notlage.
Der Anspruch und die Höhe der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf und Ihrem vorhandenen Einkommen und Vermögen.
Der Gesamtbedarf besteht aus den folgenden Komponenten:
- Regelbedarf
- angemessene Bedarfe für Unterkunft und Heizung
- eventuelle Mehrbedarfe
- eventuelle Bedarfe für Bildung für volljährige Schülerinnen und Schüler
- im Einzelfall Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
Ergänzend erhalten Sie in Sondersituationen einmalige Bedarfe, wie zum Beispiel bei Erstausstattungen für die Wohnung.
Neben Ihrem individuellen Bedarf werden – sofern vorhanden – Ihr Einkommen und Ihr Vermögen betrachtet. Dieses müssen Sie zur Deckung Ihres Lebensunterhaltes zuerst verbrauchen. Ausnahmen sind Freibeträge und Schonvermögen.
Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.
Spezielle Hinweise für - Kreis DonnersbergkreisIm Donnersbergkeis sind grundsätzlich die Verbandsgemeindeverwaltungen zuständig für die Auszahlung der Grundsicherung und der Hilfe zum Lebensunterhalt. Bei Fragen hierzu kontaktieren Sie bitte die für Sie zuständige Verbandsgemeindeverwaltung.
Sollten Sie darüber hinaus Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, ist die Kreisverwaltung Donnersbergkreis für die Grundsicherung und die Hilfe zum Lebensunterhalt zuständig (Hilfe aus einer Hand).
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.
Sie können Leistungen ab dem 1. des Monats erhalten, in dem Sie Ihren Antrag gestellt haben. Die Leistung wird in der Regel für 12 Kalendermonate bewilligt.
Geltungsdauer: 12 Monate
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis1_Anlage_Grundsicherung_Wirtschaftliche_Belastungen_2024.pdf
Antrag_EGH_Volljährige aktualisiert 23.09.2025.pdf
- Sozialhilfe Antrag_Anlage 1 Informationsblatt
- Sozialhilfe Antrag_Anlage 2 Schweigepflichtentbindung
- Sozialhilfe Antrag_Anlage 3 Erklärung
- Sozialhilfe Antrag_Anlage 4 Hinweis DSGVO
- Sozialhilfe Antrag_Anlage 5 Fragebogen pflegerischer Bedarf
- Sozialhilfe Antrag_Anlage 6 Wirtschaftliche Belastungen
- Sozialhilfe Antrag_Anlage 7 Einkommens- und Vermögensverhältnisse
- Sozialhilfe Antrag_Anlage 8 Wohngeld
- Sozialhilfe Antrag_Anlage 9
- Sozialhilfe Antrag_Mantelbogen
Was sollte ich noch wissen?
Als Leistungsberechtigte sind Sie dazu verpflichtet, sich selbst zu helfen und zuerst andere Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, wenn Sie damit Ihre Hilfebedürftigkeit
- vermeiden,
- beseitigen,
- verkürzen oder
- vermindern können.
Darunter fallen zum Beispiel folgende Leistungen:
- Rente
- Wohngeld
- Ansprüche gegen Dritte, zum Beispiel Unterhaltsleistungen.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sollten Sie erst beanspruchen, wenn Sie diese Sozialleistungen ausgeschöpft haben.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

