Ausnahmegenehmigung für Gurtanlege- und Helmtragepflicht beantragen


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Straßenverkehrsbehörde bei der Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende